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Wem gehört die Antarktis?

Ein Vertrag aus dem Kalten Krieg regelt bis heute die Verwaltung des Siebten Kontinents

Allen und keinem. Diese drei Worte sind wahrscheinlich die beste Art und Weise, um Fragen hinsichtlich der Hoheitsrechte auf dem Siebten Kontinent zu beantworten. Und diese Beschreibung ist bereits seit 1961, als der zwei Jahre zuvor unterzeichnete Antarktis-Vertrag in Kraft trat, einigermaßen zutreffend.

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Erste Besitzansprüche auf die Antarktis gibt es bereits vor ihrer Entdeckung

Die Ansprüche Spaniens auf den Besitz der Terra Australis Incognita - also der Gebiete südlich von Südamerika und Afrika - gehen zurück bis ins 15. und 16. Jahrhundert. Aber erst im 18. und 19. Jahrhundert, als unerschrockene Seefahrer zum ersten Mal den Kontinent und das ihn umgebende Inlandeis erblickten, wurden ernsthafte Ansprüche geltend gemacht. Die Ansprüche Spaniens gingen auf Argentinien und Chile über, und fünf weitere Nationen stiegen in das Spiel ein: Norwegen, Frankreich, Großbritannien sowie dessen damalige Kolonien Australien und Neuseeland. Da Grenzansprüche jeglicher Art in der Praxis nicht durchsetzbar waren, kam es zu einer Vielzahl von Überlappungen bei den Territorialansprüchen.

Als die Menschheit ins 20. Jahrhundert vorrückte und die Technik sowie staatliche Mittel immer mehr Aktivitäten in der Antarktis ermöglichten, wurden die einzelstaatlichen Ansprüche immer stärker ausgeprägt. Norwegen wehrte sich gegen britische Pläne, norwegische Walfangunternehmungen zu besteuern und beanspruchte bestimmte Gebiete als souveränes Territorium. Deutschland, die Vereinigten Staaten, Russland und Chile widersprachen dem norwegischen Standpunkt.

Union Jack über der Antarktis - Großbritannien versucht Fakten zu schaffen

In den 1940er Jahren verschärften sich die Verhältnisse weiter, als Streitigkeiten zwischen Argentinien und Großbritannien entbrannten. Sehr zur Verärgerung Argentiniens ließ Großbritannien vor dem Zweiten Weltkrieg an mehreren Stellen auf der Antarktischen Halbinsel seine Flagge hissen und erklärte, die Einrichtung von Stützpunkten sei notwendig, um Nazideutschland im Auge zu behalten, das angeblich abgelegene antarktische Inseln als Anlaufstellen für seine U-Boote und andere verdächtige Aktivitäten nutzte. Großbritannien war zudem in Sorge, dass die Vereinigten Staaten nach dem Krieg möglicherweise Territorialansprüche geltend machen würden. Und tatsächlich waren die USA daran interessiert und führten 1946/47 die "Operation Highjump" durch, vorgeblich um Personal auszubilden und Ausrüstung unter eiskalten Bedingungen zu testen. Gegenüber der internationalen Gemeinschaft leugneten die USA jedoch alle Pläne, einen Hoheitsanspruch in Erwägung zu ziehen.

In den 1950er Jahren kamen gesunder Menschenverstand und Diplomatie ins Spiel, die durch das Internationale Geophysikalische Jahr (IGJ) der Jahre 1957-58 weiter befördert wurden. Sechsundsechzig Nationen nahmen an einer Reihe von Konferenzen teil, und ein Sonderausschuss für Antarktisforschung (SCAR) wurde eingerichtet. Auch wenn dieses Forum zum Austausch von wissenschaftlichen Arbeiten und Studien ursprünglich nur von kurzer Dauer sein sollte, so unterstützten die unterschwelligen Sorgen hinsichtlich potenzieller neuer souveräner "Landnahmen" und der Gefahr eines Übergreifens des Kalten Krieges auf den Kontinent die Bemühungen des SCAR kontinuierlich.

Ein robustes und effektives System zur Verwaltung der Antarktis

Das IGJ von 1957-58 bewegte den amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower dazu, eine Antarktis-Konferenz einzuberufen, mit dem Ziel, ein Abkommen zu schließen. Das Ergebnis war die Unterzeichnung des Antarktisvertrags am 1. Dezember 1959. Zusammen mit seinen ehrenwerten und wertvollen Zielen, die wissenschaftliche Forschung und die friedliche Nutzung des Kontinents zu fördern, ist der Vertrag das erste Rüstungskontrollabkommen, das während des Kalten Krieges geschlossen wurde.

Das Antarktis-Vertragssystem - das ab dem Datum seiner Unterzeichnung für 50 Jahre jegliche Souveränitätsansprüche aussetzt - bleibt ein robustes und effektives System zur Verwaltung des Kontinents. Zur Zeit gibt es 54 Vertragsparteien, von denen 29 zu den Konsultativstaaten gehören. Dabei handelt es sich um Nationen, die eine führende Rolle bei der Bereitstellung von Mitteln und der Durchführung von wissenschaftlicher Forschung zu allen wichtigen Angelegenheiten der Antarktis einnehmen, von der geologischen Forschung bis hin zur Erhaltung der Tierwelt und Klimauntersuchungen.

Das System des Antarktisvertrags ist sicherlich nicht perfekt. Aber seine Fähigkeit, flexibel und offen für neue Ideen - wie etwa den Antarktis Tourismus - zu sein, hat es zu einem System geformt, das sich bewährt. Und es hat bewirkt, dass die Antarktis ein Ort bleibt, der niemandem gehört ... und allen.